Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der „fLotte Brandenburg“

Das Vorwort zum Kleingedruckten
„fLotte Brandenburg“ ist ein Projekt des ADFC Brandenburg (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Brandenburg e.V.) und des VCD Brandenburg (Verkehrsclub Deutschland Brandenburg e.V.) und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb die kostenlose Leihe von Lastenfahrrädern. Wir bitten Sie, so sorgsam wie möglich mit ihnen umzugehen, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
Es gilt jeweils die jüngste Version dieser Nutzungsbedingungen, wie sie auf der Website flotte-brandenburg.de veröffentlicht ist.

Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad“) im Rahmen des Projekts fLotte an registrierte Nutzer:innen (im Weiteren „Nutzerin“ ). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Die Leihe der konkreten Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet. Das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder Im Projekt fLotte“ (im Weiteren „Anbieterliste“) in der jeweils jüngsten Fassung listet die jeweiligen verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen (im Weiteren „Anbieterin“). Auf der Website flotte-brandenburg.de ist die jeweils jüngste Fassung verfügbar. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt fLotte genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Nutzerinnen sind mindestens 18 Jahre alt und sind voll geschäftsfähig.

Ausleihe und Rückgabe des Fahrrads
Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Beginn der Ausleihe wird aus versicherungstechnischen Gründen eine Kopie des Personalausweises/Pass/Meldedokuments erstellt, die nach ordentlicher Beendigung der Ausleihe vernichtet wird. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, wird diese Kopie und das im Folgenden beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und ggf. an beteiligte Behörden weitergegeben.
Vor Beginn der Leihe ist von der Nutzerin und einer Vertreterin der Ausleihstation das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen. Dieses Formular wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Ausleihe für statistische Zwecke des Projekts fLotte anonymisiert ausgewertet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie werden für polizeiliche Ermittlungen angefordert.
Die Reservierung eines Fahrrades auf der Buchungsplattform flotte-brandenburg.de erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift der Nutzerin unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an die Nutzerin zustande.

Benutzungsregeln
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads sind vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit allen bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird.
Es ist der Nutzerin untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).
Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z.B. Verdeck, Persenning) muss in der Nacht an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden.
Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die Nutzerin beseitigt werden.
Kommt es während der Nutzung zu einem Schaden am Fahrrad oder zum Verlust von Teilen des Fahrrads, so ist die Nutzerin zur Erstattung der entstehenden Beschaffungs- und Reparaturkosten verpflichtet. Im Anhang „Kostenübersicht“ zu diesem Dokument werden Anhaltspunkte für die entstehenden Kosten genannt.
Die Angaben zu Fahrrad und Ausleihstation auf der Website flotte-brandenburg.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. von der Nutzerin überprüft und berücksichtigt werden.

Haftung
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Zudem haftet die Nutzerin bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen und Schadensersatzansprüchen Dritter.
Die Nutzerin ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.
Einzelne Anbieterinnen verlangen die Hinterlegung einer Kaution. Darauf wird ggf. während der Buchung in flotte-brandenburg.de hingewiesen.

Tracking
Einzelne Fahrräder sind mit einem GPS-Modul ausgestattet. Eine Aktivierung des Trackings findet nur bei konkreten Anhaltspunkten zu Diebstahl oder missbräuchlicher Nutzung des Fahrrads statt. Die erhobenen Ortungsdaten werden ausschließlich zum Auffinden und für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermietung der Fahrräder verwendet. Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Dritte statt.

Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem Sie als (potenzielle) Nutzerin glauben, dass die Anbieterin oder das Projekt es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann rufen Sie uns doch bitte an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir wollen die fLotte weiter verbessern und Ihre Erfahrungen mit der fLotte so positiv wie möglich gestalten.
Kontakt zum Projekt fLotte: info@flotte-brandenburg.de.
Kontakt zur Anbieterin: siehe Anbieterliste.
Ein letzter Vorbehalt: Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelne Personen von der Ausleihe auszuschließen.

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